Wir Prüfen ihre Leitern,Tritte & Kleingerüste nach DGUV Information 208-016


WARUM IST DIE PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN NACH DGUV NOTWENDIG?

Alle Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter tragbare Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen oder diese selbst nutzen, sind dazu verpflichtet, diese Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Denn von Leitern und Tritte gehen im Berufsalltag aufgrund der erhöhten Arbeitsposition besondere Gefahren aus.

Ziel der Leiterprüfung nach DGUV ist es, sicherzustellen, dass sich die Steiggeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass größtmöglicher Arbeitsschutz gewährleistet wird. Außerdem müssen die Leitern bzw. Tritte nach ihrer Bauart für die jeweiligen Arbeiten in erhöhter Lage geeignet sein, denn ein hoher Anteil der Unfälle ist neben Fehlverhalten auf die Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen zurückzuführen.


GESETZLICHE GRUNDLAGEN ZUR PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN

Die BetrSichV gibt vor, alle Arbeitsmittel regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen – dazu zählen auch alle im Betriebsalltag eingesetzten Leitern und Tritte, welche nach DGUV Vorschrift 208-216 geprüft werden müssen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, für ihre Angestellten Anleitungen und Hinweise zum Einsatz der Leitern zu liefern, die im Unternehmen zur Anwendung kommen. Die Handlungsanleitungen dazu sind ebenfalls in den DGUV Vorschriften zu finden.

 

WIE OFT SOLLTE EINE SICHERHEITSPRÜFUNG VON LEITERN DURCHGEFÜHRT WERDEN?

Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften muss die Prüfung von Leitern und Tritten mit einer Sicht- und Funktionsprüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person erfolgen. Die genauen Prüffristen richten sich nach:

 

  • Benutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung
  • Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen

 

Die Fristen der Leiterprüfung müssen durch eine beauftragte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.

WER DARF DIE DGUV PRÜFUNG VON LEITERN DURCHFÜHREN?

Der Gesetzgeber gibt neben den Prüfungsfristen und dem Prüfungsinhalt auch Vorschriften zur Prüfperson. Demnach darf nur eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger Leitern und Tritte prüfen. Diese Person prüft Zustand und Funktion Ihrer Leitern/Tritte und stellt dabei fest, ob die Arbeitsmittel zu Höhenarbeiten sicher und vollständig sind.

WARUM SOLLTEN SIE Dittmann Gebäudeservice FÜR EINE LEITERPRÜFUNG BEAUFTRAGEN?

Mit Dittmann Gebäudeservice können Sie sich stets auf fachkundige, zertifizierte Experten für die Leiterprüfung und Trittprüfung verlassen. Wir übernehmen die Prüfung sämtlicher Leiter- und Trittarten wie z.B. Rollleitern, Mehrzweckleitern, Schiebeleitern, Anlegeleitern, Montageleitern oder Treppenleitern.

Unsere Prüfleistungen für Leitern und Tritte:

  • Herstellerunabhängige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-216 und Betriebssicherheitsverordnung
  • Ermittlung der Prüfintervalle
  • Erstellung des Prüfprotokolls für Ihre Dokumentation- bzw. Prüfbücher
  • Anbringung von Prüfplaketten
  • bei Bedarf Anbringung von Piktogrammen

Sie können Ihre Tritte und Leitern im laufenden Betrieb durch uns prüfen lassen. Somit müssen Sie keine oder nur geringe Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsabläufe in Kauf nehmen und können sich auf Ihren Geschäftsalltag konzentrieren.

Mit Dittmann Gebäudeservice sichern Sie sich gegen Regressforderungen bei Unfällen ab und tragen in hohem Maße zur Unfallprävention und Sicherheit bei.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte erstellen.